Kosten

Pensionskosten

Die Taxen gelten pro Tag und Person und sind in der gültigen Taxordnung aufgeführt.

Diese Leistungen sind in der Hotellerie enthalten

  • Zimmermiete und Möblierung
  • Bett-/Frottierwäsche
  • Vollpension bestehend aus drei Hauptmahlzeiten mit Wahlmöglichkeiten
  • Gratis Mineralwasser und Tee im Bistro
  • Besorgen der Bett-, Frottier- und Privatwäsche (Chemische Reinigung und Flickservice sind nicht enthalten.)
  • regelmässige Zimmerreinigung
  • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
  • Anschlussmöglichkeit für Telefon, Radio, Fernseher, PC
  • Hausratversicherung bis zum Wert von CHF 7’000
  • Benützung von allgemeinen Räumen

Erläuterung der Betreuungstaxe

  • Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch 24-stündige Präsenz von Pflegefachpersonal und Mitarbeitern
  • Gezielte Beobachtungen durch das Personal um Hilfe und Dienstleistungen anbieten zu können
  • Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte
  • Kommunikation im Alltag
  • Koordination zwischen verschiedenen Diensten, Ärzten, Sozialdiensten, Therapien, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigung, Technischem Dienst usw.
  • Angebot der Freizeitgestaltung, Beratung und Motivation in der Entscheidungsfindung rund um das Angebot
  • regelmässige Wochenaktivitäten, abwechslungsreiche Veranstaltungen, anregende Gruppenangebote, Ausflüge etc.
  • Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen

Erläuterung der Pflegekosten

Beim Eintritt eines Bewohnenden und in den folgenden zwei Wochen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der Pflegebedarf abgeklärt. Weitere Bedarfsabklärungen finden halbjährlich oder bei wesentlichen Veränderungen statt. Die Tarifierung erfolgt aufgrund der Einstufung in die entsprechende Pflegeaufwandgruppe.

Die Pflegekosten werden auf die drei Kostenträger Krankenversicherer, Bewohnenden-Anteil sowie die öffentliche Hand verteilt.

Krankenversicherer

Die Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung (Beitrag Krankenversicherer an die Pflegekosten und Nebenleistungen wie kassenpflichtige Medikamente, Mittel und Gegenstände) werden von der Grünhalde direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt. Den Bewohnenden wird vom Krankenversicherer wiederum direkt die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalte) in Rechnung gestellt.

Bewohnenden-Anteil

Der Eigenfinanzierungsbetrag der Bewohnenden beträgt im Maximum CHF 23 pro Tag. Dieser Bewohnenden-Anteil und Nichtpflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung werden dem Bewohnenden direkt durch die Grünhalde in Rechnung gestellt. Dafür und für die zu tragende Franchise und Selbstbehalte kann die/der Bewohnende gegebenenfalls Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen.

öffentliche Hand

Bezüglich der weiteren nicht gedeckten Pflegekosten kommt die kantonal geregelte Restfinanzierung durch die öffentliche Hand zum tragen.

Bei Vertragsabschluss wird eine Sicherheitsleistung von CHF 8`000 pro Bewohnenden eingezahlt.

relevante Dokumente

Taxordnung

In der Taxordnung werden die Leistungen der Grünhalde mit den entsprechenden Kosten aufgeführt.